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Bulling, Emmalene (1890 – 1959)

Dr. Emmalene Bulling  war die erste Rechtsanwältin in Bremen und setzte sich mit sozialem Engagement  für notleidende Frauen ein.

21.3.1890 in Bremen – 31.7.1959 in Bremen

Emmalene wuchs als dritte von fünf Geschwistern in der Familie des Rechtsanwalts Dr. Carl Bulling (1861-1927) und der Arzttochter Gretchen Dreier (1873-1938) in Bremen auf. Sie besuchte das Oberlyzeum Kippenberg, wechselte aber später auf das Neue Gymnasium über. Den in der Familiengeschichte vorgezeichneten und seit 1908 auch für Mädchen offenstehenden Weg zu Universität und Studium nahmen alle drei Töchter Bulling, bestärkt und ermutigt durch die Eltern, für sich in Anspruch. Zwei Schwestern wurden Ärztinnen.

Emmalene B. gelangte auf Umwegen über die Germanistik und Volkswirtschaft zum Studium der Rechte, das sie von Heidelberg über München nach Detmold führte, wo sie auch den Doktortitel erwarb. Die Referendarzeit absolvierte sie in ihrer Heimatstadt und ließ sich 1929 als erste Rechtsanwältin in Bremen nieder, zunächst in einer Sozietät mit dem Kollegen Kurt Müller. Nach dessen Ausscheiden führte Dr. Bulling ihre Kanzlei allein, betreute aber während des 2.Weltkrieges auch die Praxis Wentzien Hogrefe, solange die Inhaber eingezogen waren.

Ihr Wirken als Anwältin war von ihrem starken sozialen Engagement bestimmt. Nicht große, gewinnträchtige Vertragsabschlüsse wurden in ihrem Büro getätigt; im Mittelpunkt standen vielmehr die Alltagsorgen kleiner Leute, namentlich auch von Frauen. Der Probleme ihrer Klientinnen nahm sich Dr. Bulling nicht nur juristisch, sondern auch menschlich an, wo eine existentielle Notlage dies erforderte, so dass manche ihrer Mandantinnen noch nach Jahrzehnten ihre Dankbarkeit für so viel Lebenshilfe zum Ausdruck brachten. Eine völlige Bedürfnislosigkeit für die eigene Person gab ihr die Freiheit, ihren Beruf in dieser Weise auszuüben.

Neben ihrer Anwaltstätigkeit war sie auch politisch aktiv. Sie war Mitglied der Deutschen Demokratischen Partei, der späteren Deutschen Staatspartei, und kandidierte für diese 1930 zum Reichstag. Seit 1929 gehörte sie auch dem Vorstand des Deutschen Staatsbürgerinnen-Bundes an. Nach dem 2.Weltkrieg war sie Mitgründerin des Clubs Berufstätiger Frauen in Bremen.

Da sie während des „Dritten Reichs“ keiner Organisation beigetreten war, gehörte sie nach 1945 zu den so dringend gebrauchten unbelasteten Personen.

1950 wurde sie zur Richterin am Vormundschaftsgericht berufen. Hier wurde sie bald bekannt dafür, dass sie sich von den Lebensumständen ihrer Klientel gegebenenfalls persönlich ein Bild machte und bis in die Nachtstunden, nachdem der Kollege, mit dem sie das Zimmer teilte, nach Hause gegangen war, über ihren Akten an der Arbeit blieb. Ihre spätere Tätigkeit im Rahmen der Wiedergutmachung forderte nicht mehr in gleichem Maße den Einsatz des ganzen Menschen. Ihr weiterer Berufsweg führte Emmalene Bulling 1953 an das Hanseatische Oberlandesgericht und danach an das Landgericht Bremen.

Eine schwere Erkrankung hatte ihren Tod im 69.Lebensjahr zur Folge.

In Blumenthal wurde 2013 die Emmalene-Bulling-Straße nach ihr benannt.

Elisabeth Hannover-Drück

Literatur und Quellen:
Informationen von Dr. Marianne Bulling in: Bremer Nachrichten 4.8.1959
Jugenderinnerungen StAB 7,47 – 11.