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Schröder, Maria (1901 – 1984)

16.4.1901 in Ammetzove / Togo – 17.6.1984 in Bremen

Maria war die Tochter des aus Ostfriesland stammenden Missionars Hermann Johann Schröder (1865-1929), ihre Mutter, Anna Louise Tolch (1873-1905), ebenfalls Missionarstochter aus Keta in Westafrika, starb sehr jung. So wuchs Maria bei der Großmutter Tolch in Bremen auf.

Sie besuchte das Oberlyzeum Kippenberg bis zur Reifeprüfung und erhielt nach dem Besuch des Lehrerinnenseminars im März 1921 das Zeugnis der Lehrbefähigung. Nach zweijähriger Tätigkeit als Hauslehrerin in Rechtenfleth war sie seit Ostern 1924 als Helferin und Hilfslehrerin im bremischen Schuldienst beschäftigt. 1928 erhielt sie eine feste Anstellung an der Volksschule Schleswiger Straße.

Als Mitglied der Bekenntnisgemeinde St. Stephani Süd gehörte sie seit 1939 der Gemeindeleitung an, hielt Kindergottesdienste und betreute als Angehörige des Helferinnenkreises die Familien eines bestimmten Wohngebietes. Als die Deportation der Bremer Juden in den Osten bevorstand, suchte sie eine Frau Abraham, eine schon länger der Gemeinde angehörende getaufte Jüdin, auf, um ihr einige warme Kleidungsstücke für den Transport zu bringen. Dies und die Tatsache, dass sie zu der betreffenden Familie mehrfach in die Wohnung gegangen war, Trost zugesprochen und versichert hatte, dass auch die mit dem Judenstern gekennzeichneten Glieder nach wie vor der Gemeinde angehörten und an den Gottesdiensten teilnehmen sollten, wurde ihr zum Verhängnis. Aufgrund einer Denunziation wurden sie und die drei ebenfalls in der Stephani-Gemeinde tätigen Kolleginnen Hedwig Baudert, Anna Elisabeth Dittrich und Tusnelde Forck wegen eines Vergehens gegen ihre Beamtenpflichten vor der Dienststrafkammer Oldenburg angeklagt und bis auf Tusnelde Forck durch Urteil vom 1.7.1942 mit der Entfernung aus dem Dienst bestraft.

Vorausgegangen war die Ankündigung der Versetzung für drei Jahre nach Litzmannstadt in Polen. Erst als die dortige Schulverwaltung die Übernahme ideologisch so unzuverlässiger Lehrerinnen abgelehnt hatte, war das Dienststrafverfahren eröffnet worden. Konsequent hatten die drei Frauen in den Verhören durch die Gestapo ihren Standpunkt vertreten, dass die von Seiten des Staates erfolgte Ausgrenzung der Juden im Zusammenhang mit der christlichen Gemeinde keine Bedeutung habe. Alle Getauften gehörten unter Gottes Wort, das auch Juden verkündet sei. Die entlassenen Beamtinnen standen nun vor der Situation, sich im mittleren Lebensalter eine neue Existenz aufbauen zu müssen, denn ihre Ruhegehaltsansprüche waren ihnen nur für die Dauer von drei Jahren stark gekürzt zugesprochen worden. Nach neuerlichen Verhören durch die Gestapo endete das Revisionsverfahren durch Spruch des Reichsverwaltungsgerichts in Berlin ein halbes Jahr später damit, dass die Lehrerinnen bei verminderten Bezügen wieder zum Schuldienst zugelassen wurden.

Literatur und Quellen
Koch, Diether: Die Anfänge des Kirchenkampfes, in: Albertz, Heinrich u.a.: 850 Jahre St. Stephani-Gemeinde Bremen, Bremen 1990.
Mackeben, Michael: Auswirkungen des Kirchenkampfes auf die St.Stephani-Gemeinde 1933-1945, Bremen 1968.
Meyer-Zollitsch, Almuth: Nationalsozialismus und evangelische Kirche in Bremen, Bremen 1985.

Elisabeth Hannover Drück