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Forck, Tusnelde und Elisabeth

Tusnelde Forck half – wie ihre Schwester Elisabeth – jüdischen Mitbürgern und hatte Repressalien durch das NS-Regime zu erleiden.

Tusnelde Forck (3.5.1897 Seehausen – 2.9.1972 Bad Schwartau)
Elisabeth Forck (18.1.1900 Seehausen – 2.9.1988 Bremen)

Tusnelde Forck, geboren 1897, war drei Jahre älter als ihre Schwester Elisabeth. Sie hatten 8 Geschwister und stammten aus einem Pfarrhause mit weit zurückreichender protestantischer Tradition. Beide waren Lehrerinnen, beide schlossen sich der Gemeinde Stephani-Süd an, die unter dem Pastor Greiffenhagen zur “Bekennenden Kirche” gehörte, beide setzten sich für die bedrohten jüdischen Gemeindemitglieder ein und beide wurden deshalb verurteilt.

Aber – von diesen Gemeinsamkeiten abgesehen – zeigen sich, vor allem nach Lektüre ihrer Personalakten, doch deutliche Unterschiede.

So war Thusnelde Forck in den 10 Jahren am Lyzeum von Hedwig Kriebisch eine allenfalls mittelmäßige Schülerin, arbeitete nach der Schulzeit in privaten Haushalten, bevor sie sich im Frauen-, Erwerbs- und Ausbildungsverein (FEAV) zur Hauswirtschaftslehrerin ausbilden ließ und 1921 in der Mädchenpflichtfortbildungsschule eine Stelle als Hauswirtschaftslehrerin antrat.

Dagegen legte Elisabeth im Jungengymnasium am Barkhof – als Externe – ein Abitur mit fast nur Einsernoten ab, studierte in Göttingen und Marburg Theologie, Latein und Griechisch und wurde 1928 am 1916 gegründeten ersten Mädchengymnasium Bremens – der “Kleine(n) Helle” – als jüngste Studienrätin Deutschlands eingestellt, wo sie 1949 das Amt der Schulleiterin übernahm. Thusnelde Forck machte sich einmal dadurch strafbar, dass sie 1941 am Abschiedsgottesdienst für die jüdischen Gemeindemitglieder teilnahm, denen der Abtransport zu einem ihnen unbekannten Ziel im Osten bevorstand. Dann war sie an der Versorgung dieser Mitglieder mit warmer Kleidung beteiligt, die ihnen seit dem Verbot von Kleiderkarten für Juden fehlte (1933).

Am 24. Januar 1942 wurde sie vom Bremer Senator für das Bildungswesen “gemäß Reichsdienststrafverordnung” zunächst nur verwarnt und aufgefordert, “künftig alles zu untermeiden, was als Unterstützung von Juden angesehen werden könnte.”[1]

Zwei Monate später – 18. März 1942 – aber wurde gegen sie und die Lehrerinnen Maria Schröder, Hedwig Baudert und Anna Dittrich vom Reichsstatthalter in Oldenburg und Bremen “das förmliche Dienststrafverfahren eröffnet”. Darin war zu lesen, dass die vier Lehrerinnen nach derselben Strafverordnung “ihres Amtes vorläufig enthoben” waren und “ein Viertel der jeweiligen Dienstbezüge einbehalten” werden sollte. Begründung: die vier Lehrerinnen hätten die jüdischen Familien nicht nur “mit Kleidung und Sachen versorgt”, sondern sie “in ihren Wohnungen aufgesucht” und “ihnen Trost zugesprochen”. Dadurch hätten sie “schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten als Beamte verletzt”[2], denn – so die in einer späteren Verhandlung folgende Begründung: “Im Kern- und Mittelpunkt des nationalsozialistischen Parteiprogramms steht die Rassenfrage” und “die Angehörigen der jüdischen Rasse sind Fremdkörper in der deutschen Volksgemeinschaft. Ihre allmähliche Ausmerzung ist das Ziel”.[3]

Während die Lehrerinnen Schröder, Baudert und Dittrich “auf die Frage, ob sie … im Wiederholungsfalle hilfsbedürftigen Juden ihrer Gemeinde mit Rat und Tat zur Seite stehen würden, bejahend und ohne Vorbehalt” antworteten und “daß sie es vor ihrem Gewissen nicht verantworten könnten, eine Unterstützung zu versagen. Gottes Gebot sei für sie das höchste”[4], versprach Thusnelde Forck zunächst, “daß sie in Zukunft zu einer Unterstützung von jüdischen Gemeindemitgliedern nicht die Hand bieten würde”.[5]

In der Verhandlung vor der Disziplinarkammer aber schloss sie sich dem Standpunkt ihrer drei Kolleginnen an. Die Kammer sah in dieser Äußerung aber nicht ihre eigentliche Überzeugung, sondern führte Thusnelde Forcks “veränderte Haltung…auf das berufliche Zusammengehörigkeitsgefühl zurück” und darauf zurück, “die Stellung der Mitbeschuldigten zu decken und zu stärken”. Für diese ihre wohlwollende Interpretation zog die Kammer die Tatsache heran, dass Thusnelde Forck “als Gewerbelehrerin als Lehrprobe das Thema “die deutsche Rassengesetzgebung”[6] gewählt habe.

Außerdem habe sie sich – anders als ihre Kolleginnen – nicht in die Wohnungen der jüdischen Gemeindemitglieder begeben. So kam sie mit einer Geldbuße in Höhe eines Monatsgehalts davon, während die Kolleginnen zwar einen zeitlich befristeten Unterhaltsbeitrag von zunächst 75, dann 50% ihrer Dienstbezüge erhielten, aber aus ihrem Amt entlassen wurden.

Die Konflikte ihrer Schwester Elisabeth Forck mit dem NS-Regime begannen schon mit ihrem Schulunterricht. Wie Marion Reich in ihrer lesenswerten Biografie schreibt, beschränkte sich Elisabeth Forck nicht darauf, sachlich zu bleiben, was an sich schon gefährlich war – sie brachte auch ihre Meinung zum Ausdruck. So sagte sie im Geschichtsunterricht über Napoleon, es sei ein Verhängnis gewesen, dass er seine Armeen in Russland einfallen ließ, und als im Februar 1943 die Nachricht von der deutschen Niederlage bei Stalingrad kam, verweigerte sie vor ihren Schülerinnen den schon seit 1933 verpflichtenden Hitlergruß und gab ihrem Entsetzen über die sinnlosen Opfer zum Ausdruck. Die nächste Stufe widerständigen Verhaltens betrat sie in den zahlreichen Auseinandersetzungen mit dem Schulsenator von Hoff. Als der Senator ihr vorwarf, das Alte Testament zu positiv behandelt zu haben, antwortete sie: “‘Ich habe Religion als Hauptfach studiert und darf wohl für mich in Anspruch nehmen, daß ich beurteilen kann, wieviel Altes Testament nötig ist. Ich verstehe, daß das Ihnen zu viel erscheint, mir aber nicht.’”[7]

Dass der Senator sie nach diesen und weiteren vergleichbaren Äußerungen unbehelligt gehen ließ, könnte damit zusammengehangen haben, dass seine Tochter Elisabeth Forcks Unterricht sehr schätzte.

Gefährlich aber wurde ihr Einsatz für den Pastor Greiffenhagen, vor allem der für die jüdischen Gemeindemitglieder. Als der Pastor, der der gegen die Deutschen Christen gerichteten “Bekennenden Kirche” angehörte, 1934 suspendiert wurde, stand ihr Name als erster unter dem Protestbrief der Gemeinde. Wenige Tage danach fand eine Hausdurchsuchung bei ihr statt. Zwei Gestapomänner holten sie am 20. Juni morgens früh aus dem Schlaf. Als dann im Oktober 1941 ein Deportationsbefehl nach Minsk gegeben wurde, von dem auch 12 ehemals jüdische Mitglieder der Stephani-Gemeinde betroffen waren, versahen die Frauen sie mit warmer Kleidung, Geld und geistlichem Trost. Der Verhaftungswelle entging Elisabeth Forck zunächst, weil sie derzeit nicht in Bremen war, aber nach ihrer Rückkehr wurde sie – zusammen mit ihrer Schwester Thusnelde – von der Gestapo verhört. Als Elisabeth dabei gefragt wurde, ob sie mitgemacht hätte, wenn sie da gewesen wäre, war ihre Antwort: “Selbstverständlich … Ja”, obwohl sie eine Antwort hätte verweigern können.

Was folgte, waren Protestbriefe an den Reichskirchenminister und an den Bremer Bürgermeister Böhmcker gegen die Deportation der jüdischen Gemeindemitglieder, jeweils von drei Vertretern der Gemeindeleitung, darunter Elisabeth Forck, unterschrieben. Während der Kirchenminister erstaunlicherweise keine Maßnahmen ergriff, wurden die drei Unterzeichner – Elisabeth Forck, Magdalene Thimme und Heinrich Scherf – vom Bremer Innensenator zitiert. Der Grund war, dass die Juden in dem Protestbrief als “Bürger” oder “Mitbürger” bezeichnet worden waren. Wie Elisabeth Forck nach ihrer Biografin Marion Reich berichtete, “ergoß sich” nur über sie “nun die Flut seiner wütenden Worte: Die Juden seien keine “Mitbürger”, sondern “Volksfeind Nr. 1” und weiter: “Wenn Sie das nicht einmal wissen als Lehrerin, dann beweisen Sie, dass Sie als Beamtin untragbar sind. Sie sind mitten im Kriege zum Landesfeind übergegangen … Damit haben Sie sich des Landesverrats im Kriege schuldig gemacht. Vielleicht wissen Sie wenigstens, das, was einen Landesverräter erwartet. Ihre Akte liegt bereits bei der Gestapo. “Ich hatte kein Wort gesagt”, erinnerte sich Elisabeth Forck in dem Interview, das Marion Reich später mit ihr machte, “Ich muß wohl kreidebleich hinausgewankt sein… ich konnte es mir denken, was es bedeutete, nämlich KZ-Haft und Schlimmeres.”[8]

Was weiter geschah, wird in der Biografie von Marion Reich folgendermaßen dargestellt: “Die Rettung vor der Verhaftung erwuchs ihr aus einer Richtung, aus der man es wohl am wenigsten erwarten konnte. Nachdem ihr immer wieder die Worte ‘Landesverrat im Kriege’ im Kopf herumgegangen waren, suchte sie noch am gleichen Tag Oberschulrat Dr. Kurz in dessen Privatwohnung auf. Er gab ihr den Rat, sich direkt an Schulsenator von Hoff zu wenden… Von Hoff zeigte sich ihr gegenüber zu ihrer Verwunderung ‘äußerst wohlwollend’. Obwohl selbst ein fanatischer Antisemit, maß er dem Vorwurf, dass sie Juden als Bürger bezeichnet hatte, keine Bedeutung bei. Das sei kein Landesverrat. Auch in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift ‘Rasse’, einem Organ der NS-Rassenideologie, sei es passiert, dass Juden unbedacht als Bürger bezeichnet wurden. Sie dürfe deswegen nicht verhaftet werden … Am folgenden Tag stand ein dreistündiges Verhör bei der Gestapo an, das … auf ‘Landesverrat im Kriege’ angelegt war. Elisabeth Forck berief sich auf von Hoff und dessen Beurteilung der beanstandeten Briefpassage. Der Gestapobeamte verließ den Raum, um sich mit von Hoff in Verbindung zu setzen. Elisabeth Forck wurde aufgefordert, in der Zwischenzeit ein Protokoll ihrer Aussage zu diktieren. ‘So ließ ich die Sekretärin schreiben: Ich verbitte mir den Vorwurf des Landesverrats. Ich habe immer treu zu meinem Volk gestanden und tue es noch heute. Wie erschrak ich, als ich beim Durchlesen diese Aussage in folgender Form wiederfand: Ich habe immer treu zu meinem Volk und Führer gestanden … – Und Führer – habe ich nicht gesagt, das müssen Sie ausixen. Die Sekretärin beschwor mich, es stehen zu lassen. Aber ich gab nicht nach. Der Führer wurde dann auch unter xxxen begraben, aber nicht spurlos.’”[9]

Sie wurde freigelassen und bekam nur eine Geldstrafe von zwei Monatsgehältern, die sie leicht aus ihren Ersparnissen finanzieren konnte und die ihr nach dem Krieg, als die Entnazifizierung sie als “entlastet” einstufte, von den Amerikanern – sogar mit Zinsen – erstattet wurde.

Vorher stand ihr noch eine schwere Entscheidung bevor: der Senator sagte ihr, wenn sie Beamtin bleiben wolle, müsse sie ihre Mitgliedschaft in der Gemeindeleitung aufgeben. Schweren Herzens entschied sie sich dafür. Einmal brauchte sie ihr Gehalt als Lehrerin, auch weil sie damit zahlreiche Familienmitglieder zu versorgen hatte; dann liebte sie ihren Beruf und konnte sich nicht vorstellen, auf ihn zu verzichten.

Romina Schmitter
Januar 2018

Anmerkungen:
[1] StAB 4,111 – Pers 1504 Thusnelde Forck
[2] Ebd.
[3] Ebd.
[4] Ebd.
[5] Ebd.
[6] Reich, Marion: Elisabeth Forck – “Ich tat nur meine Christenpflicht” Aus dem Leben der Pädagogin Elisabeth Forck, Oldenburg 2015, S.70
[7] a.a.O., S.92
[8] a.a.O., S.94
[9] a.a.O., S.94
Die Personalakte von Elisabeth Forck im Bremer Staatsarchiv hat die Signatur: StAB 4,111 – Pers 1503 Elisabeth Forck.