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Zusätzlicher Feiertag

Leserbriefe des bfm
veröffentlicht am 22.2.2018

Neuer Zoff um zusätzlichen Feiertag
BN/WK 16.2.2018 von Kristin Hermann

31.Oktober, 8.März oder 8.Mai – der Streit darüber, ob der Reformationstag, der Frauentag oder der Tag der Befreiung zum zusätzlichen Feiertag werden soll, ist heftig. – Aber warum kann es nicht der 23.Mai sein, der Tag, an dem 1949 das Grundgesetz verabschiedet wurde?

Das Grundgesetz ist zwar nicht die erste demokratische Verfassung Deutschlands, die Verdoppelung des bis 1918 nur männlichen Wahlvolks um das weibliche wurde schon mit der Weimarer Verfassung von 1919 realisiert. Aber mit dem Artikel 3,2 – „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – der dem unermüdlichen Einsatz der sozialdemokratischen Abgeordneten Elisabeth Selbert und Tausenden von Frauen zu verdanken ist (der ersten außerparlamentarischen Opposition nach dem Zweiten Weltkrieg), war die Voraussetzung dafür geschaffen, dass das patriarchalische Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB 1900) erstmalig, wenn auch nur schrittweise, novelliert bzw. „demokratisiert“ wurde.

Auch wenn das Grundgesetz 1990 noch keine „gesamtdeutsche Verfassung“ geworden ist, was nach Artikel 146 (GG 1949) möglich gewesen wäre – die fünf ostdeutschen Länder sind den elf westdeutschen nach dem Einigungsvertrag vom 31.8.1990 nur beigetreten (vgl. Art.1) – der Artikel 146 ist rechtsgültig geblieben. – Warum also kann nicht der 23.Mai als „Tag des Grundgesetzes“ der zusätzliche Feiertag sein?

Romina Schmitter

Keinen christlichen Feiertag!
Veröffentlicht am 22.2.2018

Bloß nicht noch ein christlicher Feiertag! Mit dem Reformationstag kann sich doch nur ein Teil der Gesellschaft identifizieren. Viele stehen der Kirche fern, viele gehören anderen Glaubensgemeinschaften an. Warum nicht der 23.Mai, der Tag, an dem 1949 unser Grundgesetz verabschiedet wurde? Hinter diesem Datum können alle Demoraten stehen, denn das Grundgesetz vertritt Werte – auch in Artikel 3 Absatz 2, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die die Grundlage von Staat und Gesellschaft bilden sollten.

Dr. Renate Meyer-Braun