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Paritätsgesetz-Urteil: LeserInnenbrief

Paritätsgesetz fällt durch – WK vom 16.Juli 2020

Man, vor allem Frau, sollte gegen Quoten sein, vor allem die real existierende Männerquote. Denn niemand wird beweisen können, dass all die Männer, die Machtpositionen in Politik, Wirtschaft und Militär besetzen, die dafür nötige Leistung erbringen. Außerdem fragt sich, was unter Leistung zu verstehen ist: politische Kompetenz und Integrität oder die Durchsetzung eigener Machtinteressen, soziales Denken und Handeln oder die Fähigkeit zum Gewinn finanzieller Vorteile durch Kontakte zu Wirtschaft und Industrie …

Und was die Verfassungsmäßigkeit des vom Thüringer Verfassungsgerichtshof gekippten Paritätsgesetzes betrifft, gegen das bezeichnenderweise die vorwiegend von Männern geführte und gewählte AfD geklagt hat: Das Grundgesetz von 1949 hat im Artikel 3,2 nicht nur die Rechtsgleichheit der Geschlechter geregelt – im Einigungsvertrag vom 31.August 1990 wurde der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ folgender Auftrag hinzugefügt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.

Aber offensichtlich war dem Verfassungsgerichtshof Thüringens die Freiheit der Parteien, Kandidatenlisten für Wahlen zu erstellen, wichtiger als die Rechtsgleichheit der beiden Geschlechter nach dem Grundgesetz.

Romina Schmitter
Juli 2020